Abmahnverein „pro virtute“ nicht aktivlegitimiert

Seit Jahren beanstandet der Abmahnverein „pro virtute“ aus Überlingen am Bodensee speziell die Werbung pharmazeutischer Unternehmen.
Mit einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Konstanz (2000) sowie in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt (Az.: 12 0 462/01, Urteil vom 25. Juni 2002) hat die Kanzlei Sachs die Aktivlegitimation von „pro virtute“ erfolgreich angegriffen.

In den Entscheidungsgründen führte das Landgericht Darmstadt aus, dass „pro virtute“ keine genügende Anzahl von Mitgliedern hat. Die weiteren Beanstandungen der Kanzlei Sachs, wie die unzureichende finanzielle und fachlich personelle Ausstattung oder das missbräuchliche Verhalten des Vereins, berücksichtigte das Landgericht Darmstadt schon gar nicht mehr.

Gegen das Urteil des Landgericht Koblenz hatte „pro virtute“ das Rechtsmittel der Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Senate in Freiburg, eingelegt. In der mündlichen Verhandlung nahm „pro virtute“ auf dringenden Hinweis des vorsitzenden Richters die Berufung zurück. Beide Entscheidungen sind damit inzwischen rechtskräftig. (js, 2002)

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