Mit Urteil vom 20. Dezember 2012 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden, dass der Verband seine Anspruchsberechtigung gemäß § 8 Abs. 1 UWG nicht nachweisen konnte. „VSW (Verband Sozialer Wettbewerb e.V., Berlin) nicht prozessführungsbefugt“ weiterlesen