Ein Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesverzehrempfehlung von 2,25 g Hagebuttenpulver und 80 mg Vitamin C, das mit „für beweglichere Gelenke“ im Internet beworben wird, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel. (BfArM, Bescheid vom 6. August 2013)

Auszüge aus dem Bescheid:

Die Hagebutte (Rosa Canina L.) gehört zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Sie wird roh verzehrt oder zu Marmelade, Konfitüre, Likör, Wein und Essig verarbeitet.

Es existieren zwei Aufbereitungsmonographien (sog. Nullmonographien) der Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes zu Hagebutte (Hagebuttenschalen und Hagebutten). In beiden wird eine therapeutische Anwendung nicht empfohlen.

Die ESCOP-Monographie beschreibt die Anwendung von Hagebuttenschalen als „Adjuvans zur Schmerzbehandlung und Gelenksteifigkeit bei Osteoarthritis. Jedoch bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit mehrerer Publikationen.

„Ein Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesverzehrempfehlung von 2,25 g Hagebuttenpulver und 80 mg Vitamin C, das mit „für beweglichere Gelenke“ im Internet beworben wird, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel. (BfArM, Bescheid vom 6. August 2013)“ weiterlesen

Warentest unlauter, wenn unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen wird

Die Veröffentlichung eines Warentests greift rechtswidrig in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein, wenn das getestete Produkt, ein Nahrungsergänzungsmittel, unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit mit einem Arzneimittel verglichen wird. „Warentest unlauter, wenn unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen wird“ weiterlesen

Nahrungsergänzungsmittel mit einer Dosierung von 750 bzw. 1.000 mg Glucosaminsulfat täglich verkehrsfähig

OLG Köln bestätigt Verkehrsfähigkeit mit Urteil vom 15. Juli 2005.

Glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind in der Diskussion. Deshalb hat das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 103/03) vom 15. Juli 2005 eine wegweisende Bedeutung. „Nahrungsergänzungsmittel mit einer Dosierung von 750 bzw. 1.000 mg Glucosaminsulfat täglich verkehrsfähig“ weiterlesen

Sportlernahrung mit mehr Power: VSW verliert Berufungen in Frankfurt und Zweibrücken

Die Sportlernahrung hat es dem VSW (Verband Sozialer Wettbewerb) angetan, einem Abmahnverein aus Berlin. Diverse Hersteller, Händler und Importeure wurden vom VSW abgemahnt, der die Ansicht vertrat, daß die angebotenen Produkte als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel einzustufen seien. „Sportlernahrung mit mehr Power: VSW verliert Berufungen in Frankfurt und Zweibrücken“ weiterlesen