Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde einem unseren Mandanten vorgeworfen, wegen der Verwendung von Mariendistel in einem Nahrungsergänzungsmittel ein nicht zugelassenes Arzneimittel angeboten zu haben. Dabei bezog sich die Staatsanwaltschaft auf ein Arzneimittel der Firma Madaus.
Ein Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesverzehrempfehlung von 2,25 g Hagebuttenpulver und 80 mg Vitamin C, das mit „für beweglichere Gelenke“ im Internet beworben wird, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel. (BfArM, Bescheid vom 6. August 2013)
Auszüge aus dem Bescheid:
Die Hagebutte (Rosa Canina L.) gehört zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Sie wird roh verzehrt oder zu Marmelade, Konfitüre, Likör, Wein und Essig verarbeitet.
Es existieren zwei Aufbereitungsmonographien (sog. Nullmonographien) der Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes zu Hagebutte (Hagebuttenschalen und Hagebutten). In beiden wird eine therapeutische Anwendung nicht empfohlen.
Die ESCOP-Monographie beschreibt die Anwendung von Hagebuttenschalen als „Adjuvans zur Schmerzbehandlung und Gelenksteifigkeit bei Osteoarthritis. Jedoch bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit mehrerer Publikationen.
Europäischer Gerichtshof, Entscheidung zur Zweifelsfallregelung, „Red Rice“ – kein Arzneimittel?
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Anwendung der Zweifelsfallregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG entschieden. „Europäischer Gerichtshof, Entscheidung zur Zweifelsfallregelung, „Red Rice“ – kein Arzneimittel?“ weiterlesen
Warentest unlauter, wenn unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen wird
Die Veröffentlichung eines Warentests greift rechtswidrig in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein, wenn das getestete Produkt, ein Nahrungsergänzungsmittel, unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit mit einem Arzneimittel verglichen wird. „Warentest unlauter, wenn unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen wird“ weiterlesen
Nahrungsergänzungsmittel mit einer Dosierung von 750 bzw. 1.000 mg Glucosaminsulfat täglich verkehrsfähig
OLG Köln bestätigt Verkehrsfähigkeit mit Urteil vom 15. Juli 2005.
Glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind in der Diskussion. Deshalb hat das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 103/03) vom 15. Juli 2005 eine wegweisende Bedeutung. „Nahrungsergänzungsmittel mit einer Dosierung von 750 bzw. 1.000 mg Glucosaminsulfat täglich verkehrsfähig“ weiterlesen
Sportlernahrung mit mehr Power: VSW verliert Berufungen in Frankfurt und Zweibrücken
Die Sportlernahrung hat es dem VSW (Verband Sozialer Wettbewerb) angetan, einem Abmahnverein aus Berlin. Diverse Hersteller, Händler und Importeure wurden vom VSW abgemahnt, der die Ansicht vertrat, daß die angebotenen Produkte als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel einzustufen seien. „Sportlernahrung mit mehr Power: VSW verliert Berufungen in Frankfurt und Zweibrücken“ weiterlesen