Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde einem unseren Mandanten vorgeworfen, wegen der Verwendung von Mariendistel in einem Nahrungsergänzungsmittel ein nicht zugelassenes Arzneimittel angeboten zu haben. Dabei bezog sich die Staatsanwaltschaft auf ein Arzneimittel der Firma Madaus.