Ein Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesverzehrempfehlung von 2,25 g Hagebuttenpulver und 80 mg Vitamin C, das mit „für beweglichere Gelenke“ im Internet beworben wird, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel. (BfArM, Bescheid vom 6. August 2013)

Auszüge aus dem Bescheid:

Die Hagebutte (Rosa Canina L.) gehört zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Sie wird roh verzehrt oder zu Marmelade, Konfitüre, Likör, Wein und Essig verarbeitet.

Es existieren zwei Aufbereitungsmonographien (sog. Nullmonographien) der Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes zu Hagebutte (Hagebuttenschalen und Hagebutten). In beiden wird eine therapeutische Anwendung nicht empfohlen.

Die ESCOP-Monographie beschreibt die Anwendung von Hagebuttenschalen als „Adjuvans zur Schmerzbehandlung und Gelenksteifigkeit bei Osteoarthritis. Jedoch bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit mehrerer Publikationen.

„Ein Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesverzehrempfehlung von 2,25 g Hagebuttenpulver und 80 mg Vitamin C, das mit „für beweglichere Gelenke“ im Internet beworben wird, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel. (BfArM, Bescheid vom 6. August 2013)“ weiterlesen