Internetauftritt pharmazeutischer Unternehmen: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde

Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 3 TDG haben Dienstanbieter für geschäftsmäßige Teledienste leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde anzugeben, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, der der behördlichen Zulassung bedarf. „Internetauftritt pharmazeutischer Unternehmen: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde“ weiterlesen