VSW (Verband Sozialer Wettbewerb) Berlin muss Schadensersatz zahlen

Eine schmerzliche Wendung nahm die vom VSW erwirkte einstweilige Verfügung gegen einen Sporternährungshersteller.
Der VSW hatte das Zusetzen von Aminosäuren in einem Lebensmittel beanstandet. In dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren wurde auf Grund einer Beweisaufnahme durch das Gericht festgestellt, dass die ursprüngliche Zusammensetzung und Deklaration,
also mit den enthaltenen Aminosäuren, rechtmäßig und nicht zu beanstanden waren und daher die einstweilige Verfügung zu Unrecht ergangen ist.
Nach diesem Urteil empfahl die Kanzlei Sachs dem Sporternährungshersteller, den VSW auf Zahlung eines Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen, der dadurch entstanden ist, dass der Hersteller nach Zustellung der einstweiligen Verfügung das streitgegenständliche Produkt nicht mehr in den Verkehr bringen durfte.
Zunächst lehnte der VSW rigoros sowohl außergerichtlich als auch nach Klagerhebung vor dem Landgericht jede Zahlung eines Schadensersatzes ab. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Essen war der VSW einsichtig und erhöhte in den außergerichtlichen Verhandlungen den zu zahlenden Schadensersatz stetig.
So kam es schließlich zu einer Einigung, nach der der VSW einen fünfstelligen Betrag als Schadensersatz leistete. (js, 2006)

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